02 April 2026, 20:04

Strengere Steuerregeln: Was Unternehmen bei Bewirtungskosten jetzt beachten müssen

Plakat zur Weihnachtsausstellung in Alt-Berlin mit leuchtenden Illustrationen von Menschen und Gebäuden und dem Text "Weihnachtsausstellung in Alt-Berlin" oben.

Strengere Steuerregeln: Was Unternehmen bei Bewirtungskosten jetzt beachten müssen

Neue Regeln für den Abzug von Bewirtungs- und Verpflegungskosten in Deutschland

Unternehmen in Deutschland müssen sich bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Bewirtungs- und Verpflegungskosten an strengere Vorgaben halten. Die Änderungen verlangen insbesondere eine lückenlose Dokumentation – vor allem bei elektronischen Belegen und Rechnungen. Nur ordnungsgemäß erfasste und manipulationssichere Transaktionen werden künftig als Betriebsausgaben anerkannt.

Laut den aktualisierten Richtlinien sind Gastronomiebetriebe verpflichtet, elektronische Kassensysteme zur Belegerstellung zu nutzen. Die Belege müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert sein, um Manipulationen auszuschließen. Fehlt dieser Schutz, können die Ausgaben nicht geltend gemacht werden.

Bei Rechnungen bis 250 Euro müssen Unternehmen sicherstellen, dass das Dokument den vollständigen Namen und die Anschrift des Leistungsanbieters, das Ausstellungsdatum sowie eine detaillierte Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen enthält. Zudem müssen der Preis und das Datum der Leistung angegeben sein. Übersteigt die Rechnungssumme 250 Euro, gelten zusätzliche Pflichtangaben: die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers, eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer sowie der Name des empfangenden Steuerpflichtigen.

Steuerzahler können die Gültigkeit eines Belegs prüfen, wenn dieser eine Transaktionsnummer, die Seriennummer des Kassensystems oder die Nummer des Sicherheitsmoduls ausweist. Diese Angaben können auch in Form eines QR-Codes vorliegen. Neben den Belegen müssen schriftliche Aufzeichnungen den geschäftlichen Anlass der Bewirtung erläutern – inklusive Ort, Datum, Teilnehmer und Anlass.

Lediglich 70 Prozent der angemessenen Bewirtungskosten dürfen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Regelungen basieren auf § 4 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation.

Die verschärften Anforderungen bedeuten für Unternehmen, dass sie Ausgaben für Verpflegung und Bewirtung systematisch erfassen und nachweisen müssen. Wer die Vorgaben für elektronische Belege nicht einhält oder Pflichtangaben auf Rechnungen vergisst, riskiert den Verlust des Steuerabzugs. Steuerpflichtige sollten ihre internen Prozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen den neuen Standards entsprechen.

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