Strengere Steuerregeln 2025: Was sich bei Krankheitskosten ändert
Neue Regeln für Steuerabzüge bei Krankheitskosten treten 2025 in Kraft
Ab dem kommenden Jahr gelten strengere Vorgaben für den Abzug von Arzneimittelkosten in der Steuererklärung: Apothekenbelege müssen den vollständigen Namen des Steuerpflichtigen enthalten, um für Erstattungsanträge anerkannt zu werden. Mit der Änderung sollen die Steuerbearbeitung beschleunigt und die Richtigkeit der Angaben sichergestellt werden.
Seit Anfang 2024 hat Deutschland das alte rosafarbene Rezeptformular vollständig durch das E-Rezept ersetzt. Das digitale System vereinfacht die Abläufe für Ärzte, Apotheker und Patienten, da es den Papierkram reduziert und den Zugang zu Medikamenten beschleunigt.
Wichtige Änderungen für die Steuererklärung 2025: Belege ohne Namensangabe des Steuerpflichtigen werden künftig nicht mehr als Nachweis akzeptiert. Apotheken sind jedoch verpflichtet, auf Anfrage korrigierte Belege auszustellen, falls die Originalquittung diese Angabe nicht enthält. Zudem muss jeder gültige Beleg folgende Informationen enthalten: - den Namen des Medikaments, - die Art der Verordnung (z. B. Rezeptpflicht), - die Höhe der Zuzahlung.
Nicht alle Gesundheitskosten sind absetzbar Als "außergewöhnliche Belastung" gelten nur Ausgaben, die direkt mit der Behandlung einer konkreten Erkrankung zusammenhängen und nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Das Finanzamt zieht zudem einen zum Einkommen proportionalen Eigenanteil ab – je nach Höhe des Gesamtverdienstes zwischen ein und sieben Prozent –, bevor die verbleibenden Kosten steuerlich berücksichtigt werden.
Fristen für die Steuererklärung 2025: Die Abgabe ist bis zum 31. Juli 2026 möglich. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat verlängert bis zum 28. Februar 2027 Zeit.
Die Umstellung auf E-Rezepte und die verschärften Belegpflichten sind Teil der Bestrebungen, das Gesundheitswesen und die Steuerverwaltung zu modernisieren. Steuerzahler sollten darauf achten, dass ihre Apothekenquittungen den neuen Anforderungen entsprechen, um berechtigte Abzüge geltend machen zu können. Falls Fehler auffallen, können korrigierte Belege noch vor Ablauf der Abgabefrist angefordert werden.






