27 June 2026, 18:02

Schärfere Regeln für Schöffen: Wer darf künftig über Schuld und Unschuld entscheiden?

Justizministerium erwägt strengere Regeln für Laienrichter

Schärfere Regeln für Schöffen: Wer darf künftig über Schuld und Unschuld entscheiden?

Das Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Überprüfungsverfahrens für Schöffenbewerber. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll sichergestellt werden, dass nur Personen, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, diese Ämter ausüben können.

Laut den neuen Plänen will das Ministerium gesetzlich verankern, dass Schöffen demokratische Werte achten müssen. Zudem werden zusätzliche Schritte erwogen, etwa schriftliche Erklärungen der Kandidaten, um deren Eignung besser zu beurteilen.

Die Unionsfraktion von CDU und CSU drängt auf eine stärkere Einbindung des Bundesamts für Verfassungsschutz in das Auswahlverfahren. Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, fordert ein bundesweit einheitliches und verbindliches Überprüfungsverfahren für alle Bewerber.

Kritik kommt von der AfD, deren rechtspolitischer Sprecher, Tobias Matthias Peterka, die bestehenden Regelungen für ausreichend hält. Die Partei betont, dass sowohl Schöffen als auch Berufsrichter die freiheitliche demokratische Grundordnung verteidigen müssten.

Die geplanten Reformen würden strengere Kontrollen für Schöffenbewerber einführen. Sollten sie umgesetzt werden, wären sie ein bedeutender Wandel in der Bewertung der Kandidaten. Die Debatte über diese Maßnahmen hält unter den politischen Parteien weiter an.

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