SC Freiburg muss nach Platzsturm mit UEFA-Strafe leben – doch es gibt eine Bewährungsfrist
Marie GüntherSC Freiburg muss nach Platzsturm mit UEFA-Strafe leben – doch es gibt eine Bewährungsfrist
Der SC Freiburg ist von der UEFA wegen eines Platzsturms während eines jüngsten Spiels der Europa League mit einer Strafe belegt worden. Der Verein muss sein nächstes Heimspiel in einem UEFA-Wettbewerb ohne Zuschauer austragen, doch diese Sanktion wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verhängt.
Der Vorfall ereignete sich am 7. Mai 2026, nachdem der SC Freiburg Sporting Braga im Halbfinale der Europa League mit 3:1 besiegt hatte. Nach dem Sieg drangen Fans auf das Spielfeld vor.
Das Kontroll-, Ethik- und Disziplinargremium der UEFA (CEDB) verhängte die Strafen gemäß Artikel 16(2a) der Disziplinarordnung. Neben der zur Bewährung ausgesetzten Stadion-Sperre wurde der Verein zur Zahlung der 30.000 Euro verurteilt.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der SC Freiburg nur dann ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten muss, falls innerhalb der nächsten zwei Jahre ein ähnlicher Verstoß auftritt. Die Geldstrafe bleibt in jedem Fall fällig. Die Entscheidung der UEFA folgt den üblichen disziplinarischen Verfahren bei solchen Vorfällen.
