Rentenreform 2041: Wer bis 68 arbeiten muss – und warum es Kritik hagelt
Tobias LangRentenreform 2041: Wer bis 68 arbeiten muss – und warum es Kritik hagelt
Die Rentenkommission der Bundesregierung schlägt vor, das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67,5 Jahre bis 2041 und auf 68 Jahre bis 2051 anzuheben. Die Änderungen sollen die steigende Lebenserwartung widerspiegeln. Derzeit gehen alle Arbeitnehmer mit 67 in Rente, sofern sie nach 1964 geboren wurden.
Im aktuellen System treten alle Beschäftigten in Deutschland unabhängig von ihrem Beruf im gleichen Alter in den Ruhestand. Akademiker, die oft höher verdienen und länger leben, beziehen somit länger Rente als Arbeitnehmer in körperlich anstrengenden Berufen.
Die geplante Reform würde bedeuten, dass alle länger arbeiten müssen – insbesondere jene ohne Hochschulabschluss. Zudem soll die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren entfallen. Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die geleisteten Arbeitsjahre wurde abgelehnt.
Bundeskanzler Friedrich Merz argumentierte, dass Hochschulabsolventen im selben Alter in Rente gehen wie Arbeitnehmer, die mit 16 Jahren ins Berufsleben einsteigen und durchgehend arbeiten. Dies sei ungerecht, da manche „etwas zu wenig“ gearbeitet hätten. Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen könnten Schwierigkeiten haben, das neue Renteneintrittsalter zu erreichen, und müssten möglicherweise eine individuelle Gesundheitsprüfung durchlaufen, um früher in Rente gehen zu können.
Die geplanten Änderungen knüpfen das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung. Arbeitnehmer in anspruchsvollen Berufen könnten Probleme bekommen, bis 67,5 oder 68 Jahre zu arbeiten. Die Reform streicht zudem die vorzeitige, abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler.
