10 June 2026, 00:29

Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Gehaltsdeckel für Abgeordnete der Linkspartei

Schiedsgericht der Linken verwirft Ramelows Vorschlag zur Gehaltsdeckelung

Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Gehaltsdeckel für Abgeordnete der Linkspartei

Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, hat versucht, einen Antrag innerhalb der Linkspartei zu blockieren, der die Gehälter von Abgeordneten deckeln soll. Der von der Parteiführung unterstützte Vorschlag sieht vor, die Einkommen auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Ramelow unternahm rechtliche Schritte, um zu verhindern, dass der Antrag auf dem anstehenden Parteitag zur Abstimmung kommt.

Ramelow reichte einen Eilantrag bei der Bundesschiedsgerichtskommission der Linkspartei ein. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um die Abstimmung über die Gehaltsbegrenzung vor dem Parteitag zu stoppen. Sein zentrales Argument war, dass der Vorschlag des Parteivorstands verfassungswidrig sei und bereits die internen Parteiwahlen beeinflusse.

Das Schiedsgericht wies seinen Antrag zurück. In seiner Begründung hieß es, Ramelows Antrag sei von vornherein wahrscheinlich unzulässig. Zudem stellte das Gericht fest, dass es ihm an einem berechtigten Rechtsschutzbedürfnis fehle, da die Gehaltsdeckelung noch nicht formal vom Parteitag beschlossen worden sei.

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Nach der Entscheidung legte Ramelow Berufung ein. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete über das Urteil des Schiedsgerichts und zitierte dessen Begründung. Die Zeitung berichtete auch über Ramelows Reaktion, darunter seine Behauptung, der Vorschlag greife in die laufenden Parteiwahlen ein.

Der Parteivorstand der Linkspartei treibt die Gehaltsdeckelung weiter voran, die die Abgeordnetenbezüge an den Lohn eines durchschnittlichen Arbeitnehmers anpassen soll. Ramelows juristischer Widerstand ist bisher gescheitert, doch sein Rechtsmittel hält den Streit aufrecht. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Parteitag.

Quelle