07 April 2026, 14:09

Penguin Random House verklagt OpenAI wegen angeblicher Kokosnuss-Plagiate durch ChatGPT

Offenes Buch mit dem Titel "Letters Patentes du Roy" mit fetter Schrift und einem detaillierten Design auf einer Innenseite.

Penguin Random House verklagt OpenAI wegen angeblicher Kokosnuss-Plagiate durch ChatGPT

Penguin Random House verklagt OpenAI in Deutschland wegen Urheberrechtsverletzungen

Der Verlag Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht, weil der KI-Chatbot ChatGPT angeblich Inhalte aus der beliebten Kinderbuchreihe Der kleine Drache Kokosnuss kopiert haben soll. Der Verlag wirft dem KI-System vor, ohne Erlaubnis Texte und Illustrationen aus den Büchern reproduziert zu haben. Der Fall reiht sich in eine Serie von Rechtsstreitigkeiten ein, die Verlage und Musikrechteinhaber gegen KI-Unternehmen führen.

Erst kürzlich hatte das Landgericht München in einem separaten Verfahren, das sich um Songtexte drehte, gegen OpenAI entschieden und damit einen Präzedenzfall für Urheberrechtskonflikte im Zeitalter der künstlichen Intelligenz geschaffen.

Im Mittelpunkt der aktuellen Klage stehen die Werke des Autors und Illustrators Ingo Siegner, dessen Kokosnuss-Reihe den Kern des Streits bildet. Penguin Random House behauptet, ChatGPT generiere auf Anfrage fast identische Texte und Bilder aus Siegners Büchern. Der Verlag argumentiert, OpenAI habe seine Modelle mit Siegners urheberrechtlich geschütztem Material trainiert, es quasi "auswendig gelernt" und ohne Genehmigung reproduziert.

Carina Mathern, Lektorin bei Penguin Random House, betonte, die Klage diene dem Schutz der Rechte von Kreativen angesichts des technologischen Fortschritts durch KI. Sie forderte faire Bedingungen und verglich OpenAIs Vorgehen mit der unerlaubten Speicherung und Verbreitung geschützter Werke. Der Fall spiegelt eine branchenweite Sorge wider: Erst kürzlich zog die Verlagsgruppe Hachette Book Group einen Roman zurück, nachdem KI-Erkennungsprogramme verdächtige Inhalte festgestellt hatten.

In einem ähnlichen Urteil hatte dasselbe Münchner Gericht bereits im November vergangenen Jahres zugunsten der deutschen Musikrechtegesellschaft GEMA gegen OpenAI entschieden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Nutzung von Songtexten durch die KI gegen das Urheberrecht verstoße – ein weiteres Indiz dafür, dass KI-generierte Inhalte als unrechtmäßige Vervielfältigung gewertet werden können. Die Klagewelle gegen KI-Unternehmen wie Anthropic, Google und Meta nimmt damit weiter an Fahrt auf.

Das Ergebnis des Verfahrens von Penguin Random House könnte wegweisend dafür sein, wie KI-Systeme künftig mit urheberrechtlich geschützten Inhalten umgehen dürfen. Falls das Gericht zugunsten des Verlages entscheidet, könnte OpenAI Einschränkungen bei der Nutzung von Trainingsdaten und der Generierung von Ausgaben drohen. Der Fall unterstreicht die Spannung zwischen technologischem Fortschritt und dem Schutz geistigen Eigentums.

Die Entscheidung im GEMA-Fall deutet darauf hin, dass Gerichte zunehmend bereit sind, KI-Unternehmen für Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen.

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