Niedersachsen vereinheitlicht Apothekenverträge für bessere Arzneimittelversorgung
Marie GüntherNiedersachsen vereinheitlicht Apothekenverträge für bessere Arzneimittelversorgung
Ein neuer einheitlicher Vertrag für Apothekenbedarf in Niedersachsen ist in Kraft getreten. Das Abkommen, das zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen unterzeichnet wurde, ersetzt ein Flickwerk veralteter Regelungen durch ein standardisiertes, vereinheitlichtes System. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die zuverlässige Lieferung essenzieller Praxisbedarfsmittel zu gewährleisten.
Bisher basierte das System auf zersplitterten regionalen Vereinbarungen und bundesweiten Zusatzregelungen, die stark variierten und so Ineffizienzen sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Apotheken verursachten. Die Verhandlungen hatten sich intensiviert, nachdem der LAV die alten Bestimmungen zum Jahresende 2025 gekündigt hatte.
Der neue Vertrag, der seit dem 1. Juli 2023 gilt, führt klare Prioritätsregeln für die Abgabe von Arzneimitteln ein. Er umfasst unter anderem Impfstoffe, Notfallmedikamente und Verbandsmaterialien, die bei mehreren Patienten zum Einsatz kommen. Apotheken, die Vertragsärzte mit Impfstoffen beliefern, erhalten zunächst 80 Cent pro Dosis, später steigt die Vergütung auf einen Euro, sobald die vertraglich festgelegten Ziele erreicht sind.
Um Lieferengpässe während der Umstellungsphase zu vermeiden, wurde eine Friedenspflicht bis zum Inkrafttreten der Vereinbarung verlängert. Damit war die kontinuierliche Versorgung während des Übergangs gesichert. Erstmals hat Niedersachsen damit ein krankenkassenübergreifendes Rahmenwerk für Praxisbedarfsmittel eingeführt.
Die Vereinbarung schafft veraltete regionale Unterschiede ab und setzt einen modernen Standard für die Apothekenversorgung. Sie gilt für alle teilnehmenden Apotheken, wobei die genaue Zahl der betroffenen Standorte nicht genannt wird. Das neue System ist nun aktiv, wobei finanzielle Anreize an die Erfüllung von Leistungszielen geknüpft sind.