Neues "Recht auf Reparatur"-Gesetz: Mehr Schutz oder leere Versprechungen?
Tobias LangNeues "Recht auf Reparatur"-Gesetz: Mehr Schutz oder leere Versprechungen?
Die Bundesregierung hat ein neues "Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern den Zugang zu Gerätereparaturen erleichtern soll. Die Initiative ist Teil der umfassenderen EU-Bemühungen, Elektroschrott und geplante Obsoleszenz zu bekämpfen. Kritiker monieren jedoch, das Gesetz gehe nicht weit genug, um bezahlbare Reparaturen zu garantieren oder echten Wandel durchzusetzen.
Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Kabinett abgesegnet. Er stimmt mit der bevorstehenden EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur (EU) 2024/1799 überein, die am 31. Juli 2026 in Kraft treten soll. Demnach müssen Hersteller Ersatzteile, Werkzeuge und Reparaturanleitungen sowohl Verbrauchern als auch unabhängigen Werkstätten zur Verfügung stellen.
Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, kritisiert das Gesetz als unzureichend. Reparaturen müssten günstiger sein als der Neukauf von Geräten, sonst verfehle das Gesetz seinen Zweck, so Ehling. Zudem bezeichnet er geplante Obsoleszenz – also die bewusste Konstruktion von Produkten mit begrenzter Lebensdauer – als "berechneten Betrug", der strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen müsse.
Damit Reparaturen praktisch umsetzbar seien, fordert Ehling langlebigere Geräte, erschwingliche Ersatzteile und verständliche Reparaturhinweise. Einige Unternehmen wie Apple haben bereits begonnen, sich auf die EU-Vorgaben einzustellen. Der Tech-Konzern plant, den Zugang zu Ersatzteilen und Anleitungen zu erleichtern und bringt reparaturfreundlichere Produkte auf den Markt, darunter aktualisierte MacBooks und iPhones.
Doch Ehlings Kritik verdeutlicht ein zentrales Problem: Ohne strengere Preiskontrollen und Sanktionen gegen geplante Obsoleszenz könnte das Gesetz für Verbraucher kaum spürbare Vorteile bringen.
Das verabschiedete Gesetz ist ein Schritt in Richtung weniger Elektroschrott und längerer Produktlebensdauern. Sein Erfolg hängt jedoch davon ab, ob Reparaturen tatsächlich bezahlbar bleiben und ob sich die Hersteller in der Praxis an die Vorgaben halten. Die volle Wirkung der EU-Richtlinie wird sich erst ab 2026 zeigen, wenn die Umsetzung beginnt.






