03 April 2026, 20:05

Neue MsbG-Novelle 2025: Mehr Transparenz und digitale Steuerung für Energieverbraucher

Eine Liniengrafik, die die Stromerzeugung aus Wind und Solar in Deutschland zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Neue MsbG-Novelle 2025: Mehr Transparenz und digitale Steuerung für Energieverbraucher

Deutschland aktualisiert seine Regeln zur Energieabrechnung mit einer zweiten Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die für Ende 2025 geplanten Änderungen zielen darauf ab, Transparenz, Zusammenarbeit und digitale Steuerung des Energiesystems zu verbessern. Neue Standards und Anreize sollen bundesweit Prozesse für Anbieter und Verbraucher vereinfachen.

Die Novelle führt mehrere zentrale Maßnahmen ein: Eine zentrale Plattform, der MaBiS-Hub, wird von der Bundesnetzagentur betrieben, um die Marktkommunikation zu vereinfachen. Neue Marktrollen sollen die Datenqualität und Prozesssicherheit erhöhen, während verbindliche Messstellenverträge für einheitliche Standards im ganzen Land sorgen.

Verbraucher profitieren von verpflichtenden Verbrauchsdatenerfassungen im 15-Minuten-Takt, was die Transparenz beim Energieverbrauch steigert. Um unnötige Kosten zu vermeiden, verhindert eine Mindestnutzungsdauer den vorzeitigen Austausch intelligenter Messsysteme. Anlagen ohne Einspeisung ins Netz sind zudem von der Pflicht zur Installation von Steuerungseinheiten befreit.

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Gezielte Anreize fördern die Zusammenarbeit unter den grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB). Die neuen bundeseinheitlichen Standardmessverträge treten ab Juli 2026 in Kraft. Aktuell nutzen bereits rund 3,1 Millionen deutsche Haushalte (5,5 % von 56,5 Millionen Anschlüssen) intelligente Messsysteme. In Pflichtfällen – etwa bei einem Verbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr – liegt die Ausstattungsquote bei 23,3 %. Kleinere Betreiber hinken jedoch hinterher: Während die größten Anbieter eine Quote von 27,1 % erreichen, liegen sie bei nur 14,6 %.

Die überarbeiteten Regeln stärken klare Abläufe und Zuverlässigkeit im deutschen Energiesystem. Durch standardisierte Verträge und verbesserten Datenzugang unterstützt die Novelle die weitere Digitalisierung. Die Änderungen werden schrittweise eingeführt, die vollständige Umsetzung ist bis Mitte 2026 vorgesehen.

Quelle