30 April 2026, 10:04

Kreistag Spree-Neiße bestätigt Heuslers Sieg trotz AfD-Wahlprotest

Plakat mit einem Mann im Anzug und einer Frau in unbekannter Kleidung vor einer Box, mit dem Text "Wählen Sie und Registrieren Sie" darüber, beide mit entschlossener Miene.

Kreistag Spree-Neiße bestätigt Heuslers Sieg trotz AfD-Wahlprotest

Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlprotest der AfD gegen die Stichwahl um das Amt des Landrats zurückgewiesen. Die Entscheidung folgt auf Vorwürfe von Unregelmäßigkeiten, die der lokale AfD-Verband erhoben hatte, nachdem der CDU-Kandidat Martin Heusler die Wahl am 22. März für sich entschieden hatte.

Heusler erreichte 51,5 Prozent der Stimmen und setzte sich damit knapp gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer durch, die auf 48,5 Prozent kam. Die AfD äußerte später Bedenken wegen Abweichungen zwischen Brief- und Präsenzwahlen. Während Heusler 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen erhielt, waren es bei den vor Ort abgegebenen Stimmen nur 45,9 Prozent. Beyer hingegen kam auf 29,4 Prozent der Briefwählerstimmen, erhielt aber 54,1 Prozent der Stimmen in den Wahllokalen.

Die Partei verwies zudem auf eine ungewöhnlich hohe Zahl wahlberechtigter Bürger, die Wahlunterlagen angefordert, aber nicht abgestimmt hatten. Der Kreiswahlleiter wies diese Vorwürfe jedoch als unbegründete Vermutungen zurück. Er betonte, dass Einsprüche durch substanzielle Beweise gestützt werden müssten – was die AfD nicht vorlegen konnte.

Eine Mehrheit der Kreistagsabgeordneten stimmte gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit das ursprüngliche Wahlergebnis. Der Wahlleiter ergänzte, dass keine Tatsachen vorlägen, die auf einen Rechtsverstoß während der Wahl hindeuteten. Trotz der Ablehnung bleibt der AfD die Möglichkeit, die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus anzufechten.

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Mit dem Beschluss des Kreistags ist Heuslers Sieg als Landrat nun endgültig bestätigt. Die Einwände der AfD wurden mangels konkreter Beweise abgewiesen. Die Partei kann jedoch weiter rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen, sollte sie das Urteil anfechten wollen.

Quelle