19 April 2026, 04:04

Jay-Z kontert nach abgewiesener Vergewaltigungsklage mit eigener Klage

Ein Mann in Anzug und Krawatte spricht an einem Podium mit Papieren vor einem Mikrofon, während hinter ihm ein paar Menschen stehen und im Hintergrund eine Wand und ein Vorhang zu sehen sind.

Jay-Z kontert nach abgewiesener Vergewaltigungsklage mit eigener Klage

Jay-Z hat sich erstmals zu einer abgewiesenen Klage wegen sexueller Übergriffe aus dem Jahr 2024 geäußert. Das Verfahren, in dem auch Sean "Diddy" Combs als Beschuldigter genannt wurde, war im Februar 2025 eingestellt worden, nachdem beide Männer die Vorwürfe zurückgewiesen hatten. Nun geht der Rapper selbst juristisch gegen seine Anklägerin und deren Anwälte vor.

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In der ursprünglichen Klage wurde Jay-Z und Combs vorgeworfen, eine Frau 2000 auf einer Party unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Die Klage war Ende 2024 eingereicht worden – nur einen Tag, bevor Jay-Z mit seiner Familie zur Premiere von Mufasa: Der König der Löwen in Los Angeles erschien. Später bezeichnete er die Anschuldigungen als zutiefst verstörend, erklärte sich "am Boden zerstört" und lehnte jeden Vergleich ab.

Sein Anwaltsteam argumentierte, die Frau habe später eingeräumt, dass kein Übergriff stattgefunden habe. Zudem warf es ihren Anwälten vor, das Verfahren aus finanziellen Motiven vorangetrieben zu haben. Nach der Abweisung der Klage reichte Jay-Z Anfang 2025 eine Verleumdungsklage ein, in der er Erpressung, böswillige Verfolgung und zivilrechtliche Verschwörung vorwirft.

Dieses Verfahren läuft Stand März 2026 noch. Jay-Z kritisiert zudem, dass es heute an Verantwortung bei der Behandlung solcher Vorwürfe mangele. Seine Frustration gilt vor allem den Folgen falscher Anschuldigungen für Ruf und Karriere.

Obwohl die ursprüngliche Klage bereits vor über einem Jahr abgewiesen wurde, dauert Jay-Zs juristischer Kampf an. Seine Verleumdungsklage gegen die Frau und ihr Anwaltsteam ist weiterhin aktiv. Das Ergebnis könnte präzedenzschaffend für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft sein.

Quelle