10 May 2026, 06:04

Hubigs Reform: Feminizide sollen künftig immer als Mord gelten

Altes französisches Rechtsdokument mit dem Titel 'Tribunal Révolutionnaire', das Hinrichtungsurteile enthält, mit gelbem Papier und Kursivschrift.

Hubigs Reform: Feminizide sollen künftig immer als Mord gelten

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte strenger zu ahnden. Die geplante Änderung zielt darauf ab, dass Verbrechen, die aus geschlechtsspezifischen Motiven begangen werden, künftig als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Bisher sieht das Gesetz nur bei Mord eine mögliche lebenslange Freiheitsstrafe vor, während Totschlag mit zeitlich begrenzten Haftstrafen und einer garantierten Entlassung geahndet wird.

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Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord verfolgt werden. In einigen Fällen wird die Tat jedoch zu Totschlag herabgestuft, wenn eine verminderte Schuldfähigkeit anerkannt wird. Hubigs Vorstoß soll diese Lücke schließen, indem geschlechtsspezifische Motive explizit in den Mordparagraphen aufgenommen werden.

Wird die Reform verabschiedet, würde eine Tötung, die ausschließlich wegen des Geschlechts des Opfers verübt wird, automatisch als Mord gelten. Im Fokus stehen dabei sogenannte Feminizide – Verbrechen, bei denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden. Hubig kritisiert, dass das aktuelle System die Schwere solcher Straftaten nicht ausreichend anerkenne.

Die geplante Gesetzesänderung soll schärfere Strafen für geschlechterbasierte Tötungsdelikte sicherstellen. Während Mord mit lebenslanger Haft geahndet werden kann, sehen Totschlagsdelikte festgelegte Strafmaße vor. Die Reform zielt darauf ab, klarere rechtliche Definitionen zu schaffen und Opfer geschlechtsmotivierter Gewalt besser zu schützen.

Quelle