10 May 2026, 16:03

Hubigs Reform: Bessere Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt geplant

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißer Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Hubigs Reform: Bessere Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat neue Pläne zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorgelegt. Dem Entwurf zufolge könnten Familiengerichte gewalttätigen Elternteilen den Umgang mit ihren Kindern untersagen. Ziel der Initiative ist es, zu verhindern, dass Umgangsrechte von Tätern missbraucht werden, um ihre ehemaligen Partnerinnen oder Partner weiter zu schikanieren oder zu gefährden.

Die vom Justizministerium ausgearbeitete Reform sieht vor, dass Richter jeden Einzelfall gesondert prüfen. Dabei sollen Schwere, Häufigkeit der Gewalt sowie das Rückfallrisiko berücksichtigt werden. Selbst wenn sich die Misshandlungen nicht direkt gegen das Kind richteten, würde das Gesetz anerkennen, dass das Miterleben von Familiengewalt tiefgreifende psychische Schäden verursacht.

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Ein pauschales Umgangsverbot ist nicht vorgesehen. Stattdessen könnten Gerichte entweder vollständige Kontaktsperren oder weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Besuche anordnen. Das Ministerium betont, dass ein Entzug des Umgangsrechts ein schwerwiegender Schritt sei, der nur dann gerechtfertigt ist, wenn er zum Schutz der Opfer unerlässlich ist.

Hubig machte deutlich, dass Umgangsregelungen keinesfalls dazu führen dürften, dass Betroffene wiederholt Gewalt ausgesetzt werden. Die Reform würde den Gerichten die Möglichkeit geben, bei drohender körperlicher Gefahr temporäre oder dauerhafte Kontaktverbote zu verhängen. Ziel ist es, dass Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen häusliche Gewalt künftig systematischer berücksichtigen.

Sollte der Entwurf verabschiedet werden, stünden den Familiengerichten schärfere Instrumente zur Verfügung, um Opfer vor weiterer Gewalt zu schützen. Richter hätten dann klarere Befugnisse, den Umgang gewalttätiger Elternteile einzuschränken oder ganz zu unterbinden. Die Reform spiegelt ein wachsendes Bewusstsein wider, wie sich häusliche Gewalt auf Familien auswirkt – über die unmittelbaren körperlichen Folgen hinaus.

Quelle