GKV vor 40-Milliarden-Lücke: Reformen bis 2027 dringend nötig
Die Gesundheitsfinanzierungskommission hat ihren ersten Bericht zur Zukunftssicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland vorgelegt. Ohne tiefgreifende Reformen droht der GKV bis 2030 eine Rekordfinanzierungslücke von über 40 Milliarden Euro, warnt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Der Bericht enthält 66 Vorschläge, um die Beitragssätze ab 2027 zu stabilisieren.
Die Analysen der Kommission zeigen eine sich verschärfende Finanzkrise: Für 2027 wird bereits ein Fehlbetrag von 15 Milliarden Euro prognostiziert, der sich innerhalb von nur drei Jahren mehr als verdoppeln könnte. Warken betonte, dass ein Untätigbleiben das GKV-System vor die größte Haushaltslücke seiner Geschichte stellen würde.
Um die Lücke zu schließen, schlägt der Bericht eine Mischung aus einnahmeneutralen Maßnahmen und Einsparungen vor. So sollen die Steuern auf Tabak und Alkohol steigen, zudem ist eine gestaffelte Abgabe auf zuckerhaltige Getränke geplant. Ein weiterer Vorschlag sieht die Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner vor, ebenso wie die Streichung Sonderregelungen bei der Bezahlung in TSVG-Fällen (Terminservice- und Versorgungsgesetz).
Die Kommission empfiehlt zudem, schrittweise Zweitmeinungsverfahren bei häufig durchgeführten Operationen einzuführen. Nicht alle Ideen zielen jedoch rein auf die Haushaltskonsolidierung ab: Die Streichung der Vollfinanzierung von Pilotstudien durch die GKV wird als Maßnahme mit unklarer oder sogar negativer Wirkung eingestuft.
Die 66 Empfehlungen sollen Mehreinnahmen und Ausgabenkontrollen in Einklang bringen. Werden sie umgesetzt, traten sie ab 2027 in Kraft, um eine weitere Verschlechterung der GKV-Finanzen zu verhindern.
Der Bericht legt einen klaren Zeitplan für die Reformen fest, deren Umsetzung 2027 beginnen soll. Bei Annahme der Vorschläge ließe sich die prognostizierte 40-Milliarden-Lücke bis Ende des Jahrzehnts vermeiden. Der nächste Schritt hängt nun von der politischen Einigung und der Umsetzung der Kommissionsvorschläge ab.






