Gericht verbietet Linke, AfD-Politiker wegen Parkinson-Vorwürfen zu diffamieren
Tobias LangGericht verbietet Linke, AfD-Politiker wegen Parkinson-Vorwürfen zu diffamieren
Ein deutsches Gericht hat in einem Streit um Vorwürfe, zwei AfD-Politiker hätten die Parkinson-Erkrankung eines Abgeordneten verspottet, gegen die Linke entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linken, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen, in der behauptet wurde, AfD-Mitglieder hätten während einer Parlamentssitzung Dirk Bruhns Symptome nachgeahmt.
Im Mittelpunkt des Falls steht ein hitziger Wortwechsel im April 2025, als Bruhn, Abgeordneter der Linken, AfD-Politikern vorwarf, sie hätten sich während seiner Rede beleidigend verhalten. Der Konflikt begann im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, wo Bruhn dem stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Enrico Schult und dem parlamentarischen Geschäftsführer Thore Stein vorwarf, seine Parkinson-Symptome imitiert zu haben. Die Linke veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde – woraufhin 13 AfD-Abgeordnete rechtliche Schritte einleiteten.
Das Gericht fand keine Beweise für die Behauptungen. Die Richter verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und stellten die Glaubwürdigkeit von Bruhns Schilderung infrage. Zwar räumten sie ein, dass Politiker einer schärferen öffentlichen Prüfung unterlägen, urteilten aber, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen.
Ein Gericht erster Instanz hatte in einer früheren Entscheidung den AfD-Abgeordneten teilweise recht gegeben und die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ untersagt, andere Teile der Pressemitteilung jedoch zugelassen. Diesmal ging das Oberlandesgericht weiter und stellte fest, dass die AfD-Mitglieder in ihren Persönlichkeitsrechten durch die Vorwürfe verletzt worden seien.
Sowohl Schult als auch Stein begrüßten das Urteil. Schult bezeichnete es als Rehabilitierung und argumentierte, die Linke habe grundlose Anschuldigungen erhoben. Stein warf der Opposition vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schmeißen“. Die einstweilige Verfügung verhindert, dass die Linke die umstrittenen Aussagen wiederholt. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die rechtlichen Grenzen politischer Kritik – selbst in erbitterten Debatten. Die betroffenen AfD-Abgeordneten werteten das Urteil als Sieg für ihren guten Ruf.






