24 June 2026, 00:04

Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen und Deepfake-Skandal

Ein deutsches Gericht hat gegen Der Spiegel eine einstweilige Verfügung wegen der Berichterstattung über den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Dem Magazin ist es nun untersagt, bestimmte Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Deepfake-Skandal zu verbreiten, in den seine Ex-Frau, die Schauspielerin Collien Fernandes, verwickelt ist. Das Urteil fällt inmitten einer anhaltenden öffentlichen Debatte und politischer Forderungen nach strengeren Regulierungen gegen den Missbrauch von KI und digitale Gewalt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, dass Der Spiegel nicht behaupten darf, Ulmen habe mit Hilfe von KI gefälschte Pornografie unter Verwendung von Fernandes’ Ähnlichkeit erstellt oder verbreitet. Zudem blockierte das Gericht die Veröffentlichung einer 50 Jahre alten E-Mail von Ulmen an seinen Anwalt und berief sich dabei auf den Schutz des „absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung“.

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Die Kanzlei Schertz-Bergmann, die Ulmen vertritt, argumentierte, der ursprüngliche Spiegel-Bericht habe übermäßige Medienaufmerksamkeit und öffentliche Diskussionen ausgelöst. Trotz der einstweiligen Verfügung darf das Magazin weiterhin berichten, dass Fernandes Ulmen körperlicher Gewalt beschuldigt.

Unabhängig davon ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Ulmen wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt. Unterdessen hat der Fall politische Reaktionen ausgelöst: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte Pläne an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes zu verschärfen. Auch andere Politikerinnen wie die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang fordern strengere KI-Regulierungen. Einige konservative Abgeordnete, darunter Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), setzen sich für eine Pflicht zur Klarnamennutzung im Internet ein.

Die einstweilige Verfügung verbietet Der Spiegel zwar die Wiederholung bestimmter Anschuldigungen, nicht aber die Berichterstattung über Fernandes’ Gewaltvorwürfe. Die juristischen und politischen Reaktionen unterstreichen die wachsende Besorgnis über digitale sexualisierte Gewalt. Behörden und Gesetzgeber arbeiten nun daran, Lücken in der aktuellen Gesetzgebung zu schließen.

Quelle