Gericht stärkt Werbeverbote: Apotheken haften für Online-Partner wie DoktorABC
Tobias LangGericht stärkt Werbeverbote: Apotheken haften für Online-Partner wie DoktorABC
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die strengen Werberegeln für Apotheken in Deutschland weiter gestärkt. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat erfolgreich rechtliche Schritte gegen DoktorABC eingeleitet, eine Online-Plattform, die Patienten mit verschreibungspflichtigen Medikamenten verbindet. Die Entscheidung unterstreicht die Risiken, denen sich Apotheken aussetzen, wenn sie mit Drittanbietern zusammenarbeiten, die die Entscheidungen von Patienten beeinflussen.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Apotheke, die mit DoktorABC kooperierte – einer Plattform, auf der Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens Medikamente auswählen. Das Landgericht Berlin II urteilte, dass Apotheken für unzulässige Werbung haften können, die über ihre Partnerplattformen betrieben wird. Dazu zählen auch Werbeaktionen für bestimmte Krankheitsbilder, selbst wenn keine konkreten Arzneimittel namentlich genannt werden.
Die AKNR verwies auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell, das bestätigte, dass Werbeverbote sowohl für namentlich genannte Medikamente als auch für gesamte Medikamentenkategorien gelten. Laut der Kammer verstoßen die meisten aktuellen Werbemaßnahmen für verschreibungspflichtige Arzneimittel – einschließlich medizinischem Cannabis – gegen diese Vorschriften. Apotheker wurden gewarnt, dass die Fortführung solcher Partnerschaften rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis.
Das Jurateam der AKNR wird das Urteil nun prüfen, um weitere Schritte gegen illegale Geschäftsmodelle einzuleiten. Die Kammer betonte, dass Apotheken die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen müssen – unabhängig davon, ob sie die Werbeplattformen direkt kontrollieren.
Das Urteil macht deutlich, dass Apotheken nicht mit Diensten zusammenarbeiten dürfen, die Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern lenken, da dies das Prinzip der freien Apothekenwahl untergräbt. Bei Verstößen drohen rechtliche Sanktionen und der Verlust der Betriebserlaubnis. Die AKNR hat klargestellt, dass sie weiterhin konsequent gegen rechtswidrige Praktiken in der Branche vorgehen wird.






