Gericht klärt CSD Dresden als Versammlung – und widerlegt Besucherrekord-Mythos
Noah KrügerGericht klärt CSD Dresden als Versammlung – und widerlegt Besucherrekord-Mythos
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der gesamte Christopher Street Day (CSD) in Dresden als Versammlung einzustufen ist. Diese Entscheidung folgt auf jüngste Streitigkeiten über Teilnehmerzahlen und die Art der Veranstaltung. Behauptungen in sozialen Medien von 250.000 Besuchern wurden von Behörden und lokalen Medien weitgehend in Frage gestellt.
Ein online verbreitetes Video zeigte am Abend des 5. Juni lediglich einen einzigen Paradewagen mit wenigen Personen, die den Altmarkt erreichten. Dieser Ausschnitt spiegelte jedoch nicht die Hauptveranstaltung des CSD wider. Die zentrale Parade fand am folgenden Tag mit deutlich mehr Wagen und Teilnehmenden statt.
Die Stadt Dresden bestätigte, dass niemals eine offizielle Zählung von 250.000 Besuchern vorgenommen wurde. Sowohl der MDR als auch die Sächsische Zeitung berichteten von „tausenden“ Menschen – basierend auf Schätzungen der Polizei und der Veranstalter. Auf der Website des CSD heißt es, dass seit 1994 etwa 260.000 Menschen an den Demonstrationszügen teilgenommen haben, während seit 2004 rund 310.000 das Straßenfest besucht hätten.
Kleinere Kundgebungen am 4. und 5. Juni waren erst nach einem Rechtsstreit mit der sächsischen Landesdirektion kurzfristig angemeldet worden. Diese standen unabhängig von der Hauptparade am 6. Juni.
Mit dem Urteil des Gerichts ist der rechtliche Status der Veranstaltung als Versammlung geklärt. Keine überprüfbaren Berichte oder offiziellen Quellen bestätigen die Zahl von 250.000 Teilnehmern. Die Hauptparade am 6. Juni verzeichnete eine deutlich höhere Beteiligung als die kleineren Zusammenkünfte, die im verbreiteten Video zu sehen waren.






