25 April 2026, 04:04

Gehwegparkplätze in Freiburg: Gericht bestätigt Streichung trotz Anwohnerprotest

Lange Reihe von Polizeiwagen auf einer Straße vor dem Brandenburger Tor geparkt, mit Fahrradfahrern und Füttern, Barrieren, Bäumen und einem Bogen mit Statuen im Hintergrund.

Gehwegparkplätze in Freiburg: Gericht bestätigt Streichung trotz Anwohnerprotest

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße abgewiesen. Der Kläger, ein Anwohner, hatte die Entscheidung der Stadt angefochten, in dem Bereich strengere Parkregeln durchzusetzen. Das Urteil bestätigt die Befugnis der Stadt, öffentlichen Raum unter bestimmten Voraussetzungen neu zu verteilen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Durchsetzung einer absoluten Halteverbotszone sowie das Verbot des bisher geduldeten Parkens auf Gehwegen. Der Anwohner argumentierte, die Stadt habe die Interessen von Fußgängern und Autofahrern nicht angemessen abgewogen. Das Gericht wies beide Einwände zurück und stützte sich dabei auf die baden-württembergische Richtlinie gegen illegales Parken von 2020.

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Die Stadtverwaltung betonte, es gebe kein gesetzliches Anrecht für Anwohner, in der Nähe ihrer Wohnungen zu parken. Zudem müsse bei der Neugestaltung öffentlichen Raums eine transparente Dokumentation aller Verkehrsinteressen erfolgen. Diese Position wurde durch das Gerichtsurteil bestätigt.

Die Entscheidung fällt nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 2024, wonach Anwohner Maßnahmen gegen Falschparker einfordern können, wenn Gehwege erheblich blockiert werden. Dieses Urteil hat den Druck auf Kommunen erhöht, in Fällen einzuschreiten, in denen die Begehbarkeit für Fußgänger stark beeinträchtigt ist.

Trotz der Abweisung kündigte der Kläger an, die Zulassung einer Revision zu beantragen. Wird diese gewährt, könnte der Fall vor das Bundesverfassungsgericht gelangen und dort weiter verhandelt werden.

Das Urteil stärkt die Handlungsfähigkeit der Stadt bei der Gestaltung öffentlichen Raums und der Gewährleistung der Fußgängersicherheit. Gleichzeitig zeigt es, dass die rechtlichen Erwartungen an Behörden wachsen, gegen illegales Parken vorzugehen, wenn Gehwege unpassierbar werden. Ein möglicher Revisionsantrag des Klägers könnte die juristische Debatte über Parkrechte und kommunale Entscheidungsbefugnisse weiterführen.

Quelle