GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren – mehr Tempo, mehr Schutz, mehr Streit
Noah KrügerGEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren – mehr Tempo, mehr Schutz, mehr Streit
Deutschland hat mit der GEAS-Reform eine grundlegende Umgestaltung seines Asylsystems eingeleitet. Die Änderungen zielen darauf ab, die Verfahren für manche Antragstellende zu beschleunigen, während gleichzeitig neue Schutzmechanismen für besonders schutzbedürftige Personen – vor allem Minderjährige – eingeführt werden.
Kernstück der Reform ist ein zunächst von der Bundespolizei durchgeführtes Screening-Verfahren für ankommende Geflüchtete. Dieses umfasst die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätsprüfungen sowie eine neu eingeführte Schutzbedürftigkeitsprüfung, um besondere Bedarfe zu ermitteln. Bisher wurden solche Bewertungen nicht systematisch vorgenommen.
Die Reform schafft mehrere parallele Systeme, darunter beschleunigte Verfahren, Grenzverfahren und Abkommen mit Drittstaaten. Dies könnte die Abläufe verkomplizieren und die Verwaltungskosten in die Höhe treiben. Mehr als die Hälfte der Asylanträge wird künftig im beschleunigten Verfahren bearbeitet – bedingt durch die 20-Prozent-Klausel, die für Antragstellende aus Ländern mit einer Schutzquote unter diesem Schwellenwert gilt.
In beschleunigten Verfahren ist eine unmittelbare Abschiebung möglich, sobald das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Bescheid erlassen hat. Rechtsmittel haben dann keine aufschiebende Wirkung mehr. Zudem sieht die Reform vor, dass schutzbedürftige Personen, insbesondere Minderjährige, nach zwei Monaten Anspruch auf Schulzugang und Krankenversicherungsschutz erhalten.
Die Bundesländer sind verpflichtet, sogenannte Sekundärmigrationszentren für Asylsuchende einzurichten – vor allem in Dublin-Fällen – in denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt und nur eine Grundversorgung gewährleistet wird. Brandenburg, Hamburg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt planen die Einrichtung solcher Zentren, während Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz dies ablehnen. Die Reform erlaubt zudem die Streichung von Leistungen oder sogar Obdachlosigkeit als Folge eines Dublin-Beschlusses – eine Praxis, die der Europäische Gerichtshof bereits in der Vergangenheit für rechtswidrig erklärt hat.
Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für das deutsche Asylsystem mit sich. Sie stärkt zwar den Schutz für vulnerable Gruppen und beschleunigt die Verfahren für viele Antragstellende, doch könnten die neuen Regelungen auch zu Verzögerungen, höheren Kosten und rechtlichen Auseinandersetzungen über einzelne Bestimmungen führen.






