EU-Kommission fordert "Nur Ja heißt Ja" – Deutschland zögert bei Reform des Sexualstrafrechts
Tobias LangEU-Kommission fordert "Nur Ja heißt Ja" – Deutschland zögert bei Reform des Sexualstrafrechts
In Deutschland ist das Sexualstrafrecht erneut in die Diskussion geraten, nachdem die Europäische Kommission eine Resolution für das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip unterstützt hat. Der Vorstoß folgt auf jahrelange Kampagnen von Fachleuten, die argumentieren, dass dieser Standard Opfer besser schützt als die aktuelle "Nein heißt Nein"-Regelung. Widerstand bleibt jedoch stark – insbesondere unter konservativen Gruppen in Deutschland.
Die Forderungen nach einer Reform gewannen an Fahrt, nachdem es während der Silvesterfeiern 2015/16 in Köln zu massenhaften sexuellen Übergriffen gekommen war. Als Reaktion aktualisierte Deutschland 2016 seine Gesetze und führte das "Nein heißt Nein"-Prinzip ein. Kritiker monierten jedoch, dass damit weiterhin Schutzlücken für Opfer bestünden.
Die jüngste Resolution der Europäischen Kommission befürwortet nun "Nur Ja heißt Ja" als bevorzugten Standard. Das bedeutet, dass Schweigen oder Passivität nicht als Zustimmung gewertet werden dürfen – nur ein explizites "Ja" zählt. Die Resolution selbst ist symbolisch und nicht rechtlich bindend, zielt aber auf einen einheitlichen Ansatz in ganz Europa ab.
Mehrere Länder, darunter Schweden und Spanien, haben bereits ähnliche Gesetze eingeführt. Der Fall der Französin Gisele Pelidot, die nach einem viel beachteten Übergriff um Gerechtigkeit kämpfte, beschleunigte die EU-Initiative zusätzlich. Expert:innen betonen seit Langem, dass "Nur Ja heißt Ja" Missverständnisse verringert und Betroffene sexueller Gewalt besser unterstützt.
Die Resolution markiert einen Schritt zur Harmonisierung der Einverständnisgesetze in Europa. Zwar bleibt das deutsche System vorerst unverändert, doch der Druck auf weitere Reformen wächst. Die Debatte verlagert sich nun darauf, ob die Mitgliedstaaten den neuen Standard in ihre nationale Gesetzgebung übernehmen werden.






