Deutschland verpasst EU-Frist für Gehaltstransparenz – und riskiert Konsequenzen
Johanna JägerDeutschland verpasst EU-Frist für Gehaltstransparenz – und riskiert Konsequenzen
Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung neuer Gesetze zur Gehaltstransparenz verpasst. Das Land hätte die Vorschriften bis Montag, den 10. Juni 2026, umsetzen müssen, doch bisher ist dies nicht geschehen. Infolgedessen könnte die Europäische Kommission nun rechtliche Schritte gegen Berlin einleiten, weil die Bundesregierung gegen EU-Recht verstößt.
Die Verzögerung kommt zu einer Zeit, in der Frauen in Deutschland weiterhin deutlich weniger verdienen als Männer. Im Schnitt erhalten Arbeitnehmerinnen 15,6 % weniger Lohn pro Stunde – eine Lücke, die größer ist als der EU-Durchschnitt von 11,1 %.
Nach der EU-Richtlinie zur Gehaltstransparenz müssen Arbeitgeber künftig bereits in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter angeben. Zudem ist es ihnen untersagt, Bewerber:innen nach ihren vorherigen Einkünften zu fragen. Die Regeln sollen Lohndiskriminierung verringern, indem Gehaltsstrukturen von vornherein transparenter werden.
Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen. Sie sind verpflichtet, regelmäßig über ihre geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede zu berichten, wobei die ersten Offenlegungen bis Juni 2028 fällig sind. Beschäftigte erhalten zudem das Recht, Durchschnittsgehälter für vergleichbare Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – anzufordern.
Die deutsche Regierung hatte sich ursprünglich verpflichtet, die Reformen bis Juni 2026 umzusetzen. Doch der Prozess verzögert sich, und mit den neuen Gesetzen wird nun frühestens Anfang 2027 gerechnet. Damit verstößt Deutschland gegen seine EU-Verpflichtungen und riskiert ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren seitens Brüssel.
Falls Deutschland nicht zeitnah handelt, könnte die Europäische Kommission weitere rechtliche Schritte einleiten. Sobald die Regeln in Kraft treten, werden Arbeitgeber gezwungen sein, offener mit Lohnunterschieden umzugehen. Beschäftigte erhalten dann bessere Möglichkeiten, ungerechte Gehaltspraktiken anzufechten – auch wenn die ersten Berichtspflichten noch Jahre entfernt sind.






