02 April 2026, 12:06

BVVA fordert radikale Apotheken-Reformen gegen Rückforderungen und Bürokratie

Außenansicht der "Generika Apotheke" mit umliegenden städtischen Elementen unter einem klaren blauen Himmel.

BVVA fordert radikale Apotheken-Reformen gegen Rückforderungen und Bürokratie

Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) fordert umfassende Reformen zur Entlastung von Apotheken

Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) hat weitreichende Reformen angemahnt, um die finanziellen und bürokratischen Belastungen für öffentliche Apotheken zu verringern. Zu den Vorschlägen gehören Änderungen am umstrittenen System der Nullzuzahlungs-Rückforderungen, neue Geschäftsmodelle zur Gewinnung junger Apotheker:innen sowie vereinfachte Regelungen für Rezeptabgaben.

Der Verband warnt, dass die aktuellen Vorschriften Apotheken anfällig für übermäßige Rückforderungen durch Krankenkassen machen und viele an den Rand der wirtschaftlichen Existenz drängen. Die Debatte um die Nullzuzahlungs-Rückforderungen – bei denen Kassen Erstattungen für Rezepte ohne Patientenzuzahlung zurückverlangen – begann Anfang der 2010er-Jahre als Einzelfälle. Sie verschärfte sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 249/16) aus dem Jahr 2018, das das Recht der Kassen auf Rückforderungen bestätigte. Zwischen 2022 und 2024 häuften sich Massenrückforderungen, wobei Kassen wie die AOK Forderungen in Höhe von 50 Millionen Euro gegen Tausende Apotheken geltend machten. Als Reaktion fordert der BVVA nun einen rechtlichen Rahmen, der rückwirkende Forderungen begrenzt und Apothekeninhaber:innen vor dem finanziellen Ruin schützt.

Der Verband argumentiert, dass die bestehenden Schutzmechanismen unzureichend sind, da Krankenkassen Schlupflöcher nutzen, um Rückforderungen zu rechtfertigen. Als Lösung schlägt er vor, die Erhebung von Zuzahlungen vollständig auf die Kassen zu verlagern – schließlich seien diese die rechtmäßigen Anspruchssteller gegenüber ihren Versicherten. Dies würde die tägliche Belastung durch Widersprüche und Klagen beenden, die Apotheken von der Patientenversorgung ablenken.

Über die Rückforderungen hinaus will der BVVA die Abläufe in Apotheken effizienter gestalten. Er regt an, zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (DAV) bundesweit einheitliche Preise für Hilfsmittel auszuhandeln. Auch die Rezeptregelungen sollen reformiert werden: Die Standardgültigkeit würde auf einen Monat verlängert, und es gäbe klarere Fristen für die Einreichung.

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Um jüngere Apotheker:innen zu gewinnen, unterstützt der BVVA das Modell einer "Apotheken-GmbH". Dies würde Teilzeitkräften Führungspositionen und eine schrittweise finanzielle Verantwortung ermöglichen. Zudem fordert der Verband weniger verpflichtende Schulungen und spezialisierte Beauftragte, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Ziel der BVVA-Vorschläge ist es, Bürokratie abzubauen, finanzielle Risiken zu begrenzen und öffentliche Apotheken zukunftsfähiger zu machen. Würden die Reformen umgesetzt, würde die Abwicklung von Zuzahlungen auf die Kassen übergehen, es gäbe einheitliche Preise für Hilfsmittel, und das Rezeptmanagement würde vereinfacht. Der Verband betont, dass diese Schritte notwendig sind, um Apotheken vor anhaltender wirtschaftlicher und rechtlicher Überlastung zu schützen.

Quelle