Bundestagsabgeordnete erhalten 500 Euro mehr Gehalt ab 2026 – doch nicht alle sind einverstanden
Johanna JägerBundestagsabgeordnete erhalten 500 Euro mehr Gehalt ab 2026 – doch nicht alle sind einverstanden
Bundestagsabgeordnete erhalten ab Juli 2026 rund 500 Euro mehr Gehalt pro Monat
Ab Juli 2026 sollen Abgeordnete des Deutschen Bundestags eine Gehaltserhöhung von etwa 500 Euro monatlich erhalten. Damit steigt ihr Bruttomonatsgehalt auf rund 12.330 Euro. Die Anpassung erfolgt im Rahmen eines gesetzlich verankerten Systems, das die Bezüge der Parlamentarier an die allgemeine Lohnentwicklung im Land koppelt.
Die Gehaltsänderung ist Teil eines automatischen Mechanismus, der die Einkommen der Abgeordneten an die durchschnittliche Lohnentwicklung bindet. Diese Regelung stößt jedoch auf geteilte Reaktionen in den politischen Parteien. Bündnis 90/Die Grünen sowie die regierende CDU/CSU-Fraktion verteidigen das System und argumentieren, es sorge für Fairness und Transparenz.
Steffen Bilger (CDU) betonte, dass der Mechanismus politische Einflussnahme auf die Gehaltsfestsetzung ausschließe. Helge Limburg von den Grünen fügte hinzu, eine Abschaffung der Regelung müsste gut begründet werden – ein entsprechender Vorschlag liege bisher von keiner Partei vor. Auch Dirk Wiese (SPD) unterstützte das System und verwies darauf, dass es sowohl zu Gehaltserhöhungen als auch -kürzungen führen könne, wie etwa im Jahr 2021, als die Bezüge gesenkt wurden.
Kritik an der Erhöhung kommt von der AfD und der Linken. Bernd Baumann (AfD) lehnt automatische Anpassungen seit Langem ab und fordert die Abschaffung des Systems. Ina Latendorf von der Linken wies die geplante Erhöhung pauschal zurück und kritisierte den Zeitpunkt der Gehaltsanpassung.
Die Anpassung tritt Mitte 2026 in Kraft und erhöht das Monatsgehalt der Abgeordneten um etwa 500 Euro. Die Änderung basiert auf einem bestehenden rechtlichen Rahmen, doch nicht alle Parteien halten sie für gerechtfertigt. Die Debatte spiegelt die breitere Diskussion über Transparenz und Verantwortung bei der Festsetzung von Parlamentsgehältern wider.






