08 April 2026, 04:03

Brandenburg will religiöse Symbole in Gerichtssälen verbieten – was das Neutralitätsgesetz bedeutet

Eine Silbermünze mit einem Adler, der eine Schlange in seinen Klauen hält und mit ausgebreiteten Flügeln gegen einen weißen Hintergrund, mit dem Text "Deutsches Reich" sichtbar.

Brandenburg will religiöse Symbole in Gerichtssälen verbieten – was das Neutralitätsgesetz bedeutet

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Religiöse Symbole in Gerichten sollen verboten werden

In Brandenburg soll ein Neutralitätsgesetz eingeführt werden, das religiöse Symbole in Gerichtssälen untersagt. Die geplanten Regelungen würden Richtern und juristischem Personal verbieten, während der Verhandlungen sichtbare Kopftücher, Kippas oder Kreuze zu tragen. Behördenvertreter begründen den Schritt damit, dass das Vertrauen in die Justiz gestärkt werden solle, indem jeder Anschein von Befangenheit ausgeschlossen werde.

Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes treibt die Gesetzesinitiative voran. Ziel sei es, sicherzustellen, dass gerichtliche Entscheidungen allein auf Recht und Gerechtigkeit basieren. Das Justizministerium in Potsdam hat bisher noch nicht mitgeteilt, wann das Gesetz beraten oder verabschiedet werden soll.

Der Entwurf folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, auf das sich das Ministerium als Rechtfertigung beruft. Auch der Brandenburgische Richterbund unterstützt die Maßnahme. Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Verbandes, plädiert dafür, das Verbot auf Laienrichter und sogar sichtbare Tattoos auszuweiten.

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Brandenburg wäre nicht das erste Bundesland mit solchen Vorschriften. Berlin und mehrere andere Länder haben bereits Neutralitätsgesetze für Beamte erlassen. Die Thematik hat bundesweit immer wieder Debatten ausgelöst, bei denen Befürworter und Kritiker über religiöse Bekundung in amtlichen Funktionen streiten.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre dies ein weiterer Schritt in der anhaltenden deutschen Diskussion über religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen. Gerichte in Brandenburg müssten dann sicherstellen, dass Mitarbeiter während der Arbeit keine religiösen oder weltanschaulichen Zeichen zeigen. Wann der Gesetzgebungsprozess beginnt und abgeschlossen wird, hat das Ministerium noch nicht bekannt gegeben.

Quelle