Brandenburg setzt Gehaltserhöhung für Abgeordnete 2027 teilweise aus
Marie GüntherBrandenburg setzt Gehaltserhöhung für Abgeordnete 2027 teilweise aus
Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben beschlossen, den Großteil der für 2027 geplanten Erhöhung ihrer Grundvergütung auszusetzen. Der Schritt erfolgt nach Forderungen der Oppositionsfraktionen, die eine vollständige Einfrierung der Zulagen verlangt hatten. Mit der Entscheidung sollen Haushaltsbelastungen verringert werden, während einige bestehende finanzielle Leistungen erhalten bleiben.
Die oppositionellen Fraktionen von AfD und BSW hatten zunächst eine komplette Aussetzung sämtlicher Erhöhungen für das kommende Jahr gefordert. Die BSW verlangte konkret einen Stopp beider Teile der Anpassung der Grundvergütung. Die AfD schlug vor, die Anpassung der Abgeordnetenbezüge künftig nur noch alle zwei Jahre – angepasst an die allgemeine Lohnentwicklung – vorzunehmen.
Trotz dieser Vorschläge entschied sich der Landtag für eine teilweise Aussetzung. Die Wahlkreiszulage und die Altersvorsorgebeiträge bleiben unverändert. Die allgemeine automatische Anpassung, die derzeit auf 3,5 Prozent begrenzt ist, gilt weiterhin für andere Bestandteile. Ludwig Scheetz, Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, betonte, die Entscheidung zeige Verantwortungsbewusstsein bei der Haushaltsführung.
Durch die Aussetzung sollen rund 700.000 Euro im Haushalt des Landtages eingespart werden. Bereits in den Jahren 2021 und 2022 waren im Zuge der Coronavirus-Pandemie Erhöhungen der Bezüge ausgesetzt worden. Die teilweise Einfrierung reduziert die Ausgaben, während einige finanzielle Anpassungen bestehen bleiben. Die eingesparten Mittel sollen helfen, den Haushalt des Landtages für das kommende Jahr auszugleichen. Die Wahlkreiszulagen und Altersvorsorge der Abgeordneten bleiben wie bisher bestehen.






