BGH-Urteil: Bauunternehmen muss mangelhaftes Silo komplett sanieren
Ein langjähriger Rechtsstreit um ein mangelhaftes Silo hat nun sein endgültiges Urteil erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein Bauunternehmen sämtliche Mängel an einem 2010 für einen Landwirt errichteten Befahrsilo vollständig beheben muss. Im Mittelpunkt des Falls standen Risse und unebene Flächen, die kurz nach der Fertigstellung auftraten und zu jahrelangen Gerichtsverfahren führten.
Der Landwirt hatte das Silo im September 2010 in Auftrag gegeben, doch bereits wenig später zeigten sich Probleme. Es bildeten sich Risse und unebene Stellen, die Zweifel an der statischen Sicherheit aufkommen ließen. 2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um die Mängel begutachten zu lassen.
Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst recht und sprach ihm die vollen 120.000 Euro für die Reparaturkosten zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte diesen Betrag später jedoch um ein Drittel. Zur Begründung führte es an, der Landwirt habe das Silo jahrelang genutzt, was eine Mitverantwortung an den Kosten nahelege.
Diese Woche hob der Bundesgerichtshof das gekürzte Urteil auf. Die Richter entschieden, dass das Bauunternehmen sämtliche Reparaturkosten tragen muss – unabhängig davon, wie das Silo genutzt wurde oder in welchem Zustand es sich nach den Arbeiten befindet. Die Entscheidung bestätigt das Recht des Landwirts auf eine mangelfreie Konstruktion, wie ursprünglich zugesichert.
Das Urteil sichert dem Landwirt die volle Entschädigung für die Sanierung des Silos zu. Das Bauunternehmen ist nun verpflichtet, alle Mängel ohne weitere Kostenbeteiligung zu beheben. Der Fall schafft einen klaren Präzedenzfall für die Haftung bei fehlerhaften Bauleistungen in ähnlichen Streitfällen.






