BGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Muss der Algorithmus offenlegt werden?
Noah KrügerBGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Muss der Algorithmus offenlegt werden?
Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung, die die Transparenz bei der Bonitätsbewertung neu definieren könnte. Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, mehr Details darüber offenlegen muss, wie ihr Algorithmus die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern berechnet.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien berücksichtigt. Das Unternehmen betont, dass diese Aktualisierung die Transparenz verbessere, da Verbraucher nun nachvollziehen könnten, welche Faktoren ihre Bewertung beeinflussen.
Fünf Kläger haben jedoch gegen die Schufa geklagt und argumentieren, dass die bisherigen Offenlegungen unzureichend seien. Das Oberlandesgericht Dresden gab ihnen recht und urteilte, dass die aktuellen Erläuterungen zum Bewertungsverfahren den gesetzlichen Anforderungen nicht genügten. Die Schufa hingegen besteht darauf, dass ihre Angaben bereits den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Nun muss der BGH entscheiden, ob Verbraucher ein Recht darauf haben, die vollständige Logik und die entscheidenden Faktoren hinter ihrer Bonitätsbewertung zu verstehen. Eine endgültige Entscheidung könnte noch vor dem vollständigen Rollout des neuen Modells fallen, den die Schufa bis Ende 2028 plant.
Das Urteil des Gerichts wird darüber bestimmen, ob die Schufa tiefere Einblicke in ihre Bewertungsberechnungen gewähren muss. Zudem könnte es einen Präzedenzfall für die Transparenz bei automatisierten Entscheidungsprozessen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schaffen. Die Auswirkungen könnten die Art und Weise prägen, wie datenbasierte Bewertungen künftig durchgeführt werden.






