Betriebliche Altersvorsorge: Warum sie oft teurer wird als gedacht
Millionen Deutsche verlassen sich für ihren Ruhestand auf betriebliche Altersvorsorge
Seit 2020 gibt es einen steuerfreien Zuschuss für die Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten. Bis 2026 wird dieser Freibetrag auf 197,75 Euro pro Monat steigen. Dennoch müssen Rentner weiterhin volle Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Auszahlungen leisten.
Sobald der Ruhestand beginnt, unterliegen sämtliche Betriebsrenten-Zahlungen der vollen Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz des Empfängers. Anders als bei flexiblen Sparplänen können diese Verträge in der Regel nicht gekündigt, verkauft oder vorzeitig aufgelöst werden – außer in seltenen Ausnahmefällen. Während der Ansparphase werden die Gelder ohne Mitsprache des Versicherten angelegt, was ihm jede Kontrolle über die Verwendung entzieht.
Wer Gehalt in betriebliche Altersvorsorge umwandelt, riskiert zudem Kürzungen bei der gesetzlichen Rente. Wer beispielsweise 30 Jahre lang monatlich 180 Euro umwandelt, muss mit einer Minderung der gesetzlichen Rente von etwa 40 Euro pro Monat rechnen. Ein Jobwechsel kann solche Pläne zusätzlich erschweren – unter Umständen fallen Gebühren an oder Arbeitgeberzuschüsse gehen verloren.
Historische Daten zeigen, dass breit gestreute ETF-Sparpläne oft höhere Renditen erzielt haben als betriebliche Altersvorsorge. Dennoch setzen viele Arbeitnehmer weiterhin auf arbeitgebergestützte Modelle, um langfristige Sicherheit zu erreichen.
Betriebliche Altersvorsorge bleibt ein verbreitetes Instrument für den Ruhestand, ist jedoch mit strengen Regeln und finanziellen Konsequenzen verbunden. Steuerpflicht, gekürzte gesetzliche Rentenansprüche und eingeschränkte Flexibilität prägen ihren langfristigen Wert. Wer solche Pläne in Betracht zieht, sollte diese Faktoren sorgfältig gegen alternative Anlageoptionen abwägen.






