Berliner Gericht verurteilt Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn
Marie GüntherBerliner Gericht verurteilt Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn
Ein Berliner Gericht hat einen Mann wegen homophober Beleidigungen und Bedrohungen in öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der Vorfall begann, als Michael W. den Besucher eines Schwulenclubs, Tibor P., wegen seines Äußeren beschimpfte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Probleme mit queerenfeindlicher Hasskriminalität in Deutschland.
Die Auseinandersetzung ereignete sich spätabends in einer U-Bahn. Tibor P. hatte einen Schwulenclub besucht und war auf dem Heimweg, als Michael W. ihn anstarrte und anschließend abfällige Kommentare über dessen Lackschuhe machte – eskalierend zu homophoben Schmähungen.
Ein Zeuge griff ein und wies Michael W. an, "den Mund zu halten". Der Richter lobte später diesen Akt zivilcouragierten Handelns. Die Polizei wurde gerufen, nachdem Michael W. Versuche, die Situation zu deeskalieren, ignorierte.
Während des Prozesses entschuldigte sich Michael W.: "Ich kann nicht erklären, was passiert ist. Aber ich möchte mich dafür entschuldigen." Tibor P. nahm die Entschuldigung an und erwiderte: "Danke. Ich wäre froh, wenn Sie so etwas nie wieder tun würden." Das Gericht sprach Michael W. der Beleidigung und Bedrohung schuldig, wies jedoch seine Leugnung einer Körperverletzung zurück. Die Strafe muss er in 150 Tagessätzen abbezahlen.
Der Richter betonte, dass die Beleidigungen eindeutig mit der sexuellen Orientierung zusammenhingen. Der Fall reiht sich in eine besorgniserregende Entwicklung ein: Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 2.048 queerenfeindliche Straftaten registriert.
Das Urteil sendet ein klares Signal über die rechtlichen Konsequenzen homophober Angriffe. Michael W. muss nun 1.200 Euro für sein Verhalten zahlen. Gleichzeitig unterstreicht der Vorfall, wie hartnäckig Hassverbrechen gegen LGBTQ+-Personen im öffentlichen Raum weiterhin sind.






