26 March 2026, 08:05

Bayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Speicheltests zurückzahlen

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Bayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Speicheltests zurückzahlen

Ein Testzentrum in Bayern muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es fast ein Jahr lang nicht zugelassene Speicheltests eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München entschied, dass der Betreiber keine Erstattung für Tests verlangen könne, die den regulatorischen Anforderungen nicht entsprachen.

Im Mittelpunkt des Falls stehen über 200.000 Schnelltests auf Speichelbasis, die zwischen September 2021 und Mitte 2022 erworben und durchgeführt wurden. Der Betreiber hatte sich auf ein Testmodell (AT088/21) gestützt, das im September 2021 die Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut verloren hatte. Trotz des Entzugs der Genehmigung setzte das Zentrum die Tests weiter ein und begründete dies mit Lieferantengarantien und eigenen Recherchen.

Das Gericht wies diese Argumente zurück und stellte klar, dass die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nicht von Zusicherungen Dritter abhängen könne. Zudem wurde festgehalten, dass der Betreiber wiederholt versäumt hatte, die vorgeschriebene Test-ID in den Unterlagen anzugeben, was einen weiteren Verstoß gegen die Verfahren darstellte.

Nach vier Monaten Testbetrieb deckten die Behörden die Unregelmäßigkeiten auf und stoppten die Erstattungen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) forderte daraufhin die vollständige Rückzahlung und ließ keine teilweisen Nachlässe zu. Das Gericht bestätigte diese Forderung und urteilte, dass die Absicht keine Rolle für die Haftung bei der Verwendung nicht zugelassener Tests spiele.

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Das Zentrum muss nun 95.000 Euro für die in der nicht genehmigten Phase durchgeführten Tests zurückerstatten. Das Urteil unterstreicht, dass nur zugelassene Diagnostikmittel für eine öffentliche Finanzierung infrage kommen. Andere bayerische Teststellen sind nicht in ähnliche Vorwürfe verwickelt.

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