Apothekenstreik in Baden-Württemberg: Warum viele am 23. März nicht schließen dürfen
Tobias LangApothekenstreik in Baden-Württemberg: Warum viele am 23. März nicht schließen dürfen
Landweiter Apothekenstreik am 23. März 2025 in Baden-Württemberg gebremst
Ein für den 23. März 2025 geplanter bundesweiter Apothekenstreik stößt in Baden-Württemberg auf rechtliche Hürden. Das Sozialministerium des Landes erklärte, dass ganztägige Schließungen während der Protestaktion unzulässig seien. Apothekenleiter stehen nun vor der Wahl: Entweder sie halten ihre Türen offen oder übernehmen persönlich die Verantwortung für eine Schließung.
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hatte den Streik zunächst unterstützt, zog ihre Zustimmung jedoch zurück. Ausschlaggebend waren Bedenken zur Rechtmäßigkeit der Öffnungszeiten. Nach geltenden Vorschriften müssen Apotheken mindestens drei Stunden an einem Tag pro Woche geöffnet haben – eine Regelung, die auch auf den Protesttag zutreffen könnte.
Apothekenleiter, die trotzdem schließen möchten, müssen der Kammer elektronisch über geänderte Öffnungszeiten informieren. Der Verband rät seinen Mitgliedern stattdessen zu alternativen Protestformen. Vorgeschlagen werden das Tragen von Warnwesten, das Abdunkeln der Beleuchtung oder die Bedienung der Kunden über Notfallschalter.
Die Bundesapothekerkammer (ABDA), vertreten durch Präsident Thomas Preis, hat sich bisher nicht öffentlich zum Beschluss des Ministeriums geäußert. Auch alternative bundesweite Protestmaßnahmen wurden von der Organisation nicht vorgeschlagen.
Die Entscheidung lässt Apothekeninhabern in Baden-Württemberg kaum Spielraum. Wer am 23. März schließt, handelt auf eigenes rechtliches Risiko. Zugleich bleiben alternative Protestmethoden die einzige genehmigte Möglichkeit, sich an der Demonstration zu beteiligen.