AfD-Politiker verbreitet falsche Reisebestimmungen für ukrainische Geflüchtete
Tobias LangAfD-Politiker verbreitet falsche Reisebestimmungen für ukrainische Geflüchtete
Eine Aussage von Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, hat für Verwirrung über die Reisebestimmungen für ukrainische Geflüchtete in Deutschland gesorgt. Er behauptete, dass Personen mit Schutzstatus bis zu sechs Monate ins Ausland reisen könnten, ohne ihren Anspruch auf Leistungen zu verlieren. Offizielle Stellen bestätigen jedoch, dass es eine solche Änderung Stand Mitte März 2026 nicht gibt.
Die aktuellen Regelungen bleiben weiterhin in Kraft; nur kleinere Anpassungen sind für die Zukunft geplant.
Nach den bestehenden Vorschriften dürfen Ukrainer:innen mit vorübergehendem Schutzstatus jährlich bis zu drei Wochen in ihr Heimatland reisen. Während dieser Zeit erhalten sie weiterhin Bürgergeld. Die Jobcenter zahlen die Leistungen jedoch nicht für sechs Monate weiter, wenn sich jemand im Ausland aufhält – die Zahlungen werden nach drei Wochen eingestellt.
Frohnmaiers Aussage widerspricht damit den geltenden Bestimmungen. Bis zum 16. März 2026 hat die Bundesregierung keine Verlängerung der Reisedauer angekündigt. Die einzige bestätigte Änderung betrifft Neuankömmlinge: Ab dem 1. April 2025 haben ukrainische Geflüchtete keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Stattdessen müssen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.
Ein umfassenderer Wechsel des rechtlichen Status ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen. Bisher liegen jedoch keine Details vor, ob die Drei-Wochen-Regelung für Reisen oder die Leistungszahlungen bei Abwesenheit geändert werden sollen.
Die Kontroverse zeigt die Kluft zwischen politischen Aussagen und der offiziellen Linie. Aktuell können ukrainische Geflüchtete in Deutschland jährlich bis zu drei Wochen in die Heimat reisen, ohne ihre Leistungen zu verlieren. Bei längeren Aufenthalten im Ausland entfällt die finanzielle Unterstützung – unabhängig von Frohnmaiers Behauptungen. Die nächste größere Änderung steht im Juli 2026 an, doch wie sie sich auf die Reisebestimmungen auswirken wird, bleibt unklar.