07 April 2026, 10:05

976 Menschen nutzen Sachsen-Anhalts neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschleichtergleichheitsindex anzeigt, mit einer Textübersicht auf der linken Seite.

976 Menschen nutzen Sachsen-Anhalts neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung

Seit November 2024 haben in Sachsen-Anhalt 976 Personen ihr rechtliches Geschlecht nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ändern lassen. Das Gesetz schafft langwierige Begutachtungen ab und macht das Verfahren für Antragstellende schneller und unkomplizierter.

Von der Reform profitieren vor allem Erwachsene – etwa 40 Minderjährige haben die neuen Regelungen ebenfalls genutzt. Bei den unter 18-Jährigen betrafen die meisten Fälle eine Änderung von weiblich zu männlich.

Vier Personen haben bereits zum zweiten Mal ihr eingetragenes Geschlecht geändert. Das Gesetz erlaubt dies nach einer Wartefrist von einem Jahr.

Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform positiv. Seit ihrer Einführung gab es nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Dennoch wird nun über mögliche Anpassungen diskutiert, darunter eine fünfjährige Sperrfrist für verurteilte Straftäter, bevor sie ihren Eintrag ändern dürfen.

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Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des rechtlichen Geschlechts in Sachsen-Anhalt vereinfacht. Die Behörden beobachten die Auswirkungen weiterhin und prüfen mögliche Nachbesserungen. Die aktuellen Daten zeigen zwar kaum Missbrauch, doch die Debatte über die Zugangsvoraussetzungen hält an.

Quelle