4,75 Promille beim Bewerbungsgespräch: Frau verliert Führerschein und zahlt Strafe
Tobias Lang4,75 Promille beim Bewerbungsgespräch: Frau verliert Führerschein und zahlt Strafe
Eine 45-jährige Frau erschien zu einem Vorstellungsgespräch mit einem Blutalkoholwert von fast dem Zehnfachen der gesetzlichen Grenze. Der Vorfall ereignete sich in einem Altenheim, wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sofort ihren alkoholisierten Zustand bemerkten. Die Polizei wurde gerufen, und die Frau wurde später wegen Trunkenheit am Steuer angeklagt.
Die Frau war mit ihrem eigenen Auto zum Bewerbungsgespräch gefahren. Bei ihrer Ankunft nahm die Personalverantwortliche starken Alkoholgeruch wahr und alarmierte die Behörden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Blutalkoholgehalt von 4,75 Promille – weit über dem in Deutschland für Fahrende geltenden Grenzwert von 0,5 Promille.
Ein Gericht sprach die Frau zunächst frei, doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. In der erneuten Verhandlung wurde sie wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt schuldig gesprochen. Das Urteil umfasste eine Geldstrafe von 750 Euro sowie ein automatisches Fahrverbot von mindestens sechs Monaten.
Die Verurteilung unterstreicht die Schwere des Fahrens unter extremer Alkoholisierung. Die Frau muss nun mit finanziellen Strafen und einem zwingenden Führerscheinentzug rechnen. Ihr Fall verdeutlicht die Gefahren, die von alkoholisierten Fahrenden im Straßenverkehr ausgehen.






