29 March 2026, 18:10

380 Euro Verlust: Wie ein Rezepturfehler eine Apotheke in die Kostenfalle treibt

Schwarze-weiße Anzeige für eine Apotheke in Rom, die einen Mann und eine Frau zeigt, die nebeneinander stehen, mit Text, der die Apotheke und ihre Dienstleistungen beschreibt.

380 Euro Verlust: Wie ein Rezepturfehler eine Apotheke in die Kostenfalle treibt

Ein Apothekenbesitzer in Deutschland hat fast 400 Euro verloren, nachdem ein Rezepturfehler zu einem Erstattungsstreit führte. Der Fall begann, als einem Patienten nach einer Änderung der Festbetragsregelungen fast 380 Euro für ein Schmerzmittel in Rechnung gestellt wurden. Der Vorfall zeigt die anhaltenden Herausforderungen für Apotheken unter den aktuellen Vorschriften auf.

Das Problem entstand durch ein Rezept mit dem Häkchen bei "aut idem", das die Abgabe des exakten Markenmedikaments vorschreibt. Der behandelnde Arzt hätte diesen Vermerk streichen müssen, um ein günstigeres Generikum zu ermöglichen. Stattdessen erhielt der Patient das teurere Originalpräparat – und die Krankenkasse weigerte sich, die Mehrkosten zu übernehmen.

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Der Apotheker legte Widerspruch gegen die Rückforderung ein, blieb damit jedoch erfolglos. Die Apothekerkammer bestätigte, dass die Rückzahlung korrekt sei, da das Rezept nicht den Anforderungen des Rabattvertrags entsprach. Die Krankenkasse begründete die Korrektur mit dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) und den regionalen Arzneimittelversorgungsverträgen.

Der Fall belastet die Apotheke zusätzlich finanziell, da sie gleichzeitig mit zwei gefälschten Rezepten konfrontiert ist, die sie weitere 500 Euro kosten. Bei rund 7.000 Einwohnern, die auf ihre Dienstleistungen angewiesen sind, gibt der Inhaber zu, dass es schwierig ist, jede Unregelmäßigkeit bei der Medikamentenabgabe zu erkennen.

Eine für 2026 geplante Apothekenreform soll Rückforderungen bei geringfügigen Formalfehlern bei der Arzneimittelabgabe abschaffen. Allerdings gibt es keine offiziellen Zahlen dazu, wie viele Apotheken derzeit mit ähnlichen Rückforderungsansprüchen wegen "aut-idem"-Fehlern oder gefälschter Rezepte konfrontiert sind.

Die Apotheke bleibt auf den Kosten sitzen, da der Widerspruch abgelehnt wurde und keine weiteren Rechtsmittel bestehen. Der Fall unterstreicht die finanziellen Risiken, denen Apotheken durch die strengen Erstattungsregeln ausgesetzt sind. Gleichzeitig könnten künftige Reformen die Strafen für kleinere Abgabefehler verringern.

Quelle